Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum hat mit Schreiben vom 07.03.2006 auf Folgendes hingewiesen:
Zitat:Aufgrund der derzeitigen Möglichkeit der Ausbreitung der Aviären Influenza
(Vogelgrippe) in der Wildvogelpopulation sind Vorkehrungen zu treffen, damit die Krankheit
nicht in Tierheime oder in sonstige Auffangstationen eingetragen wird.
Verletzt oder krank aufgefundene Vögel dürfen deshalb erst in solche Einrichtungen
eingebracht werden, nachdem sie eine angemessene Zeit isoliert gehalten wurden (Quarantäne).
Verletzte oder kranke Vögel, die in den Restiriktionsgebieten aufgefunden werden, sind umgehend der unteren Verwaltungsbehörde, eventuell über das Bürgermeisteramt oder die Polizei zu melden. Aus seuchenprophylaktischen Gründen dürfen diese Tiere keinesfalls in einen Betrieb oder eine Einrichtung verbracht werden, in der Geflügel oder Vögel gehalten werden. Einzelheiten sind mit dem jeweils zuständigen Veterinäramt abzustimmen.