Auch für jeden Kragen, für jedes Bündchen am Jackenärmel oder Schuhschaft werden Tiere umgebracht! Durch den Kauf von echten Pelzprodukten unterstützen sie ein blutiges Geschäft auf der Basis von zahllosem, lebenslangen Leid! In Massentierhaltung verbringen die Tiere in Pelzfarmen ihr gesamtes, qualvolles Leben in viel zu engen Drahtkäfigen. Futter und Wasser erhalten sie gerade so am Leben. Verhaltensstörungen bis hin zu Kannibalismus oder Selbstverstümmelungen sind an der Tagesordnung. Getötet werden sie „Fell schonend“ – also durch Genickschlag, durch Stromstoß oder durch Gas. Auch die aus der Wildnis gefangenen Pelztiere sterben häufig unter unvorstellbaren Qualen. In Fallen gegangene Tiere warten oft Tage lang schwer verletzt auf den erlösenden Tod, viele verdursten oder beißen sich verzweifelt die Pfoten ab.
Es gibt keinen vernünftigen Grund für diese Grausamkeiten!
Verzichten Sie auf Pelzartikel! Auf Mäntel, Jacken, sonstige Kleidung, Mützen und ebenso auf Schuhe, deren Ränder, deren Ärmel oder Kragen mit „echtem“ Pelz umsäumt sind.
Es gibt doch viele, attraktive Alternativen. Kunstpelz beispielsweise ist ebenso wärmend oder modisch und zudem wesentlich preisgünstiger.
Modisch, mit gutem Gewissen:
Machen Sie sich eine Freude, indem Sie den Tieren ihr Leben lassen!
Hintergrund:
Im Juni 1996 hat (wieder einmal) Hessen als erstes Bundesland einen Erlass gegen die Pelztierhaltung durchgebracht.
Ein generelles Verbot gegen die Pelztierzucht war wegen der bundesweit geltenden gesetzlichen Vorgaben bzw. dem noch „weiter gefassten“ EU-Recht damals nicht möglich.
Dementsprechend wurden per Erlass die Voraussetzungen zur Pelztierzucht, also hauptsächlich die vorgegebenen Haltungsbedingung, so „verschärft“, dass die Zucht zur Pelzgewinnung von Iltissen, Nutrias, Nerzen, Füchsen und Chinchillas letztendlich unrentabel wurde.
Diesem geschickten Schachzug hat sich Bayern 1997 angeschlossen. Am 9.07.97 hat der Landwirtschaftsausschuss des Bayrischen Landtags in einem Beschluss die bereits in Hessen geltenden Regelungen zur Pelztierhaltung auch für Bayern übernommen. Unter anderem auf Druck des Landestierschutzverbandes im Landesbeirat für Tierschutz wurde auch in Baden-Württemberg im Juni 1998 ein ähnlicher Erlass an die zuständigen Behörden im Land herausgegeben. Dieser entsprach, abgesehen von einer kleinen Ausnahme bezüglich der Haltung von Füchsen, im Wesentlichen dem Erlass von Hessen. Mit dem Verweis auf das 1996 vom Bundesministerium verabschiedete „Säugetiergutachten“ wurde die Mindestfläche für ein Fuchsgehege in BW mit 20 m² pro Paar festgelegt.
Auch auf EU-Ebene hat der Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz der Kommission der EG bereits im Dezember 2001 in seinen Bericht zur Pelztierhaltung teils erhebliche Defizite aus Tierschutzsicht festgestellt. Diese resultierten insbesondere aus unzureichenden Bewegungs- und Beschäftigungs-möglichkeiten für die Tiere. Im gleichen Jahr hat der Bundesrat in einer Entschließung die Bundesregierung gebeten, umgehend von der im Tierschutzgesetz enthaltenen Ermächtigung Gebrauch zu machen und endlich auch für Pelztiere artgerechte Haltungsbedingungen vorzuschreiben. Einig war man sich darüber, dass die Haltung von Pelztieren in Käfigen auf Grund des geringen Domestizierungsgrades dieser Tiere grundsätzlich als problematisch anzusehen ist.
Die deutsche Bundesregierung hat daraufhin im Mai 2002 einen ersten Entwurf für die "Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierverordnung (Pelztiere)" vorgelegt und die Verbände dazu um Stellungnahme gebeten. Eine artgerechte Haltung von Pelztieren wäre diesem Entwurf zufolge allerdings nicht möglich. Der Deutsche Tierschutzbund und andere Tierschutzorganisationen haben die Bundesregierung daher aufgefordert, den Entwurf der neuen “Pelztierverordnung” nach Tierschutzgesichtspunkten noch einmal zu überarbeiten
Übrigens:
Laut dem Tierschutzbericht des Bundesverbraucherministeriums von 2003 sind in Deutschland mit Ausnahme von etwa 30 Nerzfarmen, einer Fuchshaltung und einer unbekannten Zahl von Chinchilla-Zuchten keine Pelztierhaltungen mehr vorhanden.
Trotzdem kann man sich auf Bundesebene nicht dazu durchringen, die Pelztierzucht in Deutschland generell zu verbieten und damit dem Vorbild von Schweiz, Österreich, England und den Niederlanden zu folgen.
Inzwischen gehören sie eigentlich in allen Städten und vielen kleineren Gemeinden mit zum Stadtbild: „verwilderte“ Taubenschwärme, die sich aus entflogenen Haus- und Rassetauben oder verirrten bzw. erschöpften Brieftauben und deren Nachkommen zusammensetzen.
Halb domestiziert und angepasst an ein Leben mit uns Menschen besiedeln sie inzwischen viele Dächer und Gebäude.
Die Bestandsgröße der Taubenschwärme und die Gesundheit der einzelnen Tiere hängt dabei ganz von den
Lebensbedingungen ab. Dazu gehören unter anderem Futtermenge und -qualität, Nistplatzangebot, Feinddruck oder
sonstige Gefahrenquellen und die Konkurrenz untereinander.
Bild: junge Tauben
Stadttauben leben in Schwärmen - und brüten auch gerne gemeinsam. Taubenpaare bleiben ein Leben lang zusammen.
Pro Paar werden in der Regel jeweils zwei Jungtiere aufgezogen und von beiden Elternteilen betreut. Angepasst an
ein Leben in unseren Städten zeigen Stadttauben keine festgelegte Brutsaison mehr, die Tauben legen das ganze Jahr
über ihre Eier und kommen im Schnitt auf 3-7 Bruten pro Jahr.
Doch das Leben ist hart, die Lebenserwartung von ca. 90 % der Jungtauben im Innenstadtbereich liegt bei nur etwa einem Jahr. Die nicht artgemäße Ernährung (Essensreste, Abfälle), der hohe Konkurrenzdruck untereinander um Nahrung und Nistplätze, Gefahrenquellen (Verkehr, Vergrämungseinrichtungen) und daraus resultierende Verletzungen fordern einen hohen Tribut.
Die Akzeptanz bei der Bevölkerung Tauben gegenüber geht von Freude an den Vögeln und liebevoller Sympathie bis hin zu Taubenhass. Vor allem, wenn die Tauben zahlreich auftreten, denkmalgeschützte Gebäude und Kirchen mit ihrem Kot verunreinigen oder sich vielleicht gar auf dem eigenen Balkon oder im Dachstuhl einnisten, reagieren Gemeinden oder die betroffenen Anwohner empfindlich. Wenn dann noch Gerüchte von Krankheitsübertragungen durch Tauben auftauchen, werden schnell wieder alte Vorurteile über die „Ratten der Lüfte“ aktiviert.
Bild: Balkonbesuchund zeigen, langfristig gesehen, keinerlei Wirkung, da sich die Bestände binnen kürzester Zeit wieder erholen. Nach dem Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier ohne "vernünftigen Grund" Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Mit der Aufnahme des Tierschutzes in Art. 20 a des Grundgesetzes hat der Schutz des individuellen Tieres außerdem einen Verfassungswert erhalten, der den Grundrechten und sonstigen Verfassungsgütern prinzipiell gleichgestellt ist.
Umso mehr sind die Kommunen, die eine Tauben-Vergrämungsmaßnahme planen, jetzt in der Pflicht, diese genau zu überdenken. Rechtlich gesehen, könnte eine Tötung von Tauben oder ein pauschales Fütterungsverbot - was ebenfalls den qualvollen Hungertod vieler Tauben bedeuten würde - nur gerechtfertigt werden, wenn durch die Tiere nachweislich eine konkrete, erhebliche Gefährdung der Öffentlichkeit gegeben wäre.
Krankheitsübertragungen durch Tauben ?Die Gefahr der Krankheitsübertragungen durch Tauben wird als Tötungsgrund immer wieder angeführt - jedoch ohne zuvor
untersucht und nachgewiesen worden zu sein.
Die bislang einzig aussagekräftige, wissenschaftliche Studie zu diesem Thema kommt bislang von der Universität Basel.
Unter Leitung von Prof. Dr. D. Haag-Wackernagel werteten Wissenschaftler alle weltweit registrierten Infektionen
durch Tauben oder deren Kot aus. Hierbei wurde festgestellt, dass international lediglich 164 Ansteckungen
dokumentiert sind. Unter anderem konnte beispielsweise nur eine einzige Salmonellenerkrankung aufgrund von Kontakt
mit Tauben nachgewiesen werden, sodass laut Aussage des Wissenschaftlers Haag-Wackernagel Tötungen von Tauben mit
dem Argument der Infektionsgefahr nicht mehr gerechtfertigt werden können.
Die Säurebildung, die bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe entsteht, ist die Ursache für den sog. sauren Regen,
der vor allem für diese Gebäudeschäden verantwortlich ist, indem er Kalk aus den Natursteinen löst bzw. Mauerwerk
und Beton angreift (Korrosion).
Zwar werden auch durch Taubenkot in Verbindung mit Wasser Säuren freigesetzt, die zur Zersetzung der Bausubstanz
beitragen können, aber dies steht in keinem Verhältnis zu dem permanenten Wirken der Immissionen, die in Folge von
Heizungen in privaten Haushalten, der Industrie und über den zunehmenden Verkehr im letzten Jahrhundert entstanden
ist.
Tauben leben im übrigen schon seit vielen Jahrhunderten in und um Städte und Siedlungen, ohne dass Berichte über Schäden durch Taubenkot bekannt wurden. Erst mit dem Industrialisierungszeitalter – also eindeutig in Zusammenhang mit der Zunahme an von Menschen produzierten Schadstoffen in der Luft – kamen auch erste Meldungen von Gebäudeschädigungen auf.
„Vergrämungsmethoden“ - oft tierschutzwidrigBisher behelfen sich einzelne Gebäudebesitzer mit Netzen, Nägeln/Dornen oder Verdrahtungen, um die Tauben von eigenen Gebäuden fern zu halten. Z. T. sind diese Vorrichtungen regelrecht tierschutzwidrig bzw. werden es, wenn die Abwehrkonstruktionen nicht regelmäßig gewartet werden. Die Tierschützer werden immer wieder mit Tauben konfrontiert, die sich an solchen Einrichtungen schwer verletzten oder so verfingen, dass sie erstickten. Alle diese Maßnahmen führen zudem dazu, dass die Vögel lediglich auf die umliegenden Gebäude ausweichen.
Bild:Ein neues, umfassendes Konzept sollte an ganz anderer Stelle und zu einem viel früheren Zeitpunkt ansetzen, nämlich bei der Vermehrung der Stadttauben und beim Ausbrüten des Taubennachwuchses. Als tierschutz-gerechteste Methode hat sich der Austausch der Taubengelege mit Gipseiern erwiesen. Dazu müssen die Tauben zunächst von der Straße weg in kontrollierbare Taubenschläge und –türme gelockt und dort betreut werden. Ergänzend soll an wenigen, Straßen-fernen Plätzen von dazu berechtigten Personen kontrolliert gefüttert werden. Auf diese Weise kann zum einen eine verlässliche Erhebung der tatsächlichen Taubenanzahl erfolgen und später zusätzlich zum Ei-Austausch gezielt die Taubenpille verabreicht werden, sobald diese Verhütungsmethode unbedenklich möglich ist. Die konsequente Durchführung dieser Maßnahmen führt dazu, dass der Taubennachwuchs stark reduziert wird, die Tauben nicht mehr bettelnd die Straßen und Plätze bevölkern und der Taubenkot verstärkt in den Unterkünften und nicht mehr auf den Gebäuden abgesetzt wird. Durch die artgerechte Fütterung sind die Tiere außerdem weniger krankheitsanfällig und geringer mit Parasiten belastet.
Tauben sind Felsenbrüter und bevorzugen deshalb auch in Städten höhere Gemäuer. Unter anderem deswegen sind gerade Kirchen begehrte Anflugobjekte und Plätze in Kirchennähe beliebte Aufenthaltsflächen für Taubenschwärme. Räumlichkeiten in den oberen Regionen von Kirchen und Kirchtürmen sowie Kirchenvorplätze eignen sich somit besonders gut für solche bestandsregulierenden Maßnahmen.
Viele Städte und Gemeinden in Süddeutschland haben sich inzwischen für den diesen „tiergerechten“ Lösungsweg entschieden und können z.T. auch schon erste Erfolge verzeichnen: z. B. Tübingen, Schorndorf, Esslingen, Augsburg, Pforzheim, Lörrach etc.. Auch Schwäbisch Gmünd hat sich jetzt entschlossen diesen positiven Beispielen zu folgen und nahe dem Münster einen ersten Taubenschlag eingerichtet, dem - bei Erfolg - noch weitere folgen sollen.
Mithilfe der BevölkerungPrivatpersonen können sich übrigens ebenfalls dieser Maßnahmen bedienen, wenn z. B. ihr eigenes Haus von Tauben als Nistplatz benutzt wird. Beim Landestierschutzverband sind Gipseier erhältlich, die zum Austausch solcher Taubengelege verwendet werden können. Hausbesitzer, die den Dachboden ihres Hauses als Taubenschlag zur Verfügung stellen würden, können dies entweder beim örtlichen Tierschutzverein oder direkt beim zuständigen Ordnungsamt melden. Darüber hinaus würden sich alle Beteiligten auch über tatkräftige ehrenamtliche Unterstützung freuen. Weitere Informationen können über den Landestierschutzverband bezogen werden.
Sicherlich sind auch Sie schon einmal - bei dem Besuch eines Baumarktes oder Gartencenters - durch die dortige "Heimtierabteilung" geschlendert. Und vielleicht haben auch Sie sich im Anschluss daran gefragt, ob Tiere hier wirklich hingehören und verkauft werden sollten.
Nicht nur die drangvolle Enge der Vogelkäfige oder Terrarien haben schon manchen Kunden ins Grübeln gebracht. Angeboten werden nicht nur die "üblichen" Heimtiere, immer mehr sind auch exotische Arten im Sortiment zu finden. Ganz wie der Markt-Trend es eben vorgibt. Wie bei allen großen Handelsketten geht es hier schließlich in erster Linie um den Profit. Wichtig ist nur, dass der Umsatz stimmt. Und zu machen ist das bei Niedrigpreisen nur über die Menge.
Bild: Häufig sind die zum Verkauf angebotenen Tiere in einem schlechten Gesundheitszustand. Gefiederschäden bei Vögeln, apathische Kaninchen und Meerschweinchen, gestresste Degus oder "durchgedrehte" Mäuse, all zu oft unsachgemäß ausgestattete Terrarien, falsches Futter bis hin zu toten Fischen sind keine Seltenheit.
Kranke oder verletzte Tiere werden in diesen Großmärkten als Ausschuss einkalkuliert. Hier geht sicherlich keiner vom Personal oder der Geschäftsführung mit den kleinen Patienten zum Tierarzt. Da auch die Züchter diese Tiere nicht zurücknehmen, viele sowieso nur über Zwischenhändler bezogen werden, kann sich jeder selbst ausmalen, welches Schicksal die "nicht verkaufbare Ware" voraussichtlich ereilt.
Aber nicht nur die zu kleinen Käfige oder die überfüllten Aquarien, die viel zu schlecht belüfteten Meerschweinchen- und Kaninchenschaukästen sind als Haltungseinrichtungen ungeeignet, auch das Personal ist meistens nicht zufriedenstellend geschult und kann zu den Bedürfnissen der einzelnen Tierarten nur wenig - manchmal sogar falsche - Auskunft geben.
Und das obwohl nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG) vom 01.06.1998 sowie in den dazugehörenden Durchführungsbestimmungen an Personen, die mit Tieren umgehen und gewerbsmäßig handeln hohe Anforderungen gestellt werden. Umso erschreckender ist die Tatsache, dass es für diesen Berufsbereich noch immer kein bundesweit einheitliches Modell der Sachkundeprüfung gemäß §11 TierSchG gibt.
Die Folgen von schlechten Haltungsbedingungen und unzureichender BeratungDie Folgen der inadäquaten Haltung und schlechten Beratung der dort angebotenen Tiere bemerkt der naive Käufer erst einige Zeit später. Viele Tiere - vor allem Exoten und Fische - versterben binnen kürzester Zeit. Durch den Stress der vielen "Zwischenstationen", der ständigen Umstellungen, der immer neuen "vorübergehenden Haltungseinrichtungen" und dem zusätzlichen Druck durch "Leidensgenossen" oder schlechte Haltungsbedingungen ist das Immunsystem der Tiere stark geschwächt. Sie werden krank, fangen sich zusätzliche Erreger ein und viele sterben.
Aber auch die ungewollte Vermehrung der neuen Heimtiere ist immer wieder ein Problem. Da die Zooabteilungen anscheinend nicht in der Lage oder Willens sind die Kleintiere geschlechterspezifisch zu trennen, kommt es regelmäßig im neuen Zuhause zu ungewolltem Nachwuchs. Genauso oft stellt sich das angeblich gleichgeschlechtliche Pärchen, das man doch gezielt hat heraussuchen lassen, als äußerst fortpflanzungsfähig heraus.
Zurückgenommen werden diese "Unfälle" allerdings nicht mehr. Jahr für Jahr landen so tausende junge Kaninchen, Meerschweinchen, Farbratten, Degus, Gerbils etc. bundesweit in unseren Tierheimen. Hier zur Verdeutlichung eine Auflistung von Tieren die Anfang 2004 in einem großen „Garten“markt gekauft und dann im Tierheim Reutlingen abgegeben wurden:
Jan. 2004:
- 4 Ratten abgegeben, die Farbratten waren unwissendlich bereits trächtig gekauft worden
- 5 Kaninchen , die beiden als weiblich gekauften Tiere waren ein Pärchen, der Wurf kam ins Tierheim
- 7 Kaninchen, eines von zwei gekauften Kaninchen war bereits trächtig, beide wurden einschließlich des Wurfes mit
5 Jungen abgegeben
Feb. 2004:
- 14 Ratten, die zwei in diesem Gartenmarkt gekauften Rättinnen waren beide trächtig
- 2 junge Degus, gekauft wurden zwei gleichgeschlechtliche Degus, die sich aber als Pärchen erwiesen
im Weiteren kamen aus ähnlichen Abgabegründen dazu: 3 Meerschweinchen, wieder 2 Meerschweinchen, dann noch mal 9
Meerschweinchen, 14 Kaninchen usw. usw.
Was vielen Tierfreunden besonders unverständlich erscheint, ist die Tatsache, dass das Heimtierzubehör oft wesentlich teurer als das Tier / die Tiere selbst ist. Bei der Einrichtung von Aquarien oder Terrarien mit Ihren diffizilen unterschiedlichen "technischen Ausrüstungen", hochkomplexen Pumpsystemen, Beleuchtungskörpern, Bodensubstraten oder Bepflanzungen mag das noch einigermaßen nachvollziehbar sein.
Tierschutzrelevant wird es allerdings, wenn von Seiten der Käufer gezielt an der Ausstattung gespart wird, weil keine entsprechende Beratung über das Verkaufspersonal erfolgt. Frei nach dem Motto: "das Kaninchen hat 25 Euro gekostet, der billigste Käfig für 40 Euro wird dann schon reichen". Tut er eben nicht !! Vor allem dann nicht, wenn man sich vor Augen hält, dass das arme Tier vermutlich sein Leben lang in diesem "Wohnklo" in Einzelhaft sitzen wird.
Bild:Es kann also nicht oft genug darauf hingewiesen werden: Auch wenn man es überall im "Zoofachhandel" sieht und angeboten bekommt: die meisten Papageien-, Ziervogel-, Hamster- und Kaninchenkäfige sind nicht tiergerecht und genügen den natürlichen Ansprüchen ihrer zukünftigen Bewohner bei weitem nicht.
Geradezu tierschutzwidrig sind beispielsweise Papageiensitzstangen mit Kette, Spiegel und Plastikvögel als Artgenossen-Ersatz für Wellensittiche und Kanarienvögel, nach Zitrone o.ä. duftendes Einstreu, Goldfisch-Kugelgläser, Hamsterwatte aus Kunstfaser, Hamsterlaufball oder bestimmte Laufräder etc. etc. bis hin zu diversen Spezial-Leckereien, die völlig artfremd und ungesund sind. Aber - es verkauft sich gut ...
Im Interesse der Tiere und der (enttäuschten) Kunden fordern wir deswegen die einschlägig bekannten Bau- und Gartenmärkte auf, zukünftig auf das Angebot "lebender Tiere" zu verzichten.
Im gleichen Zug unsere Bitte an alle Tierfreunde:
Wenn Sie sich ein Tier zulegen möchten, tun sie das bitte nicht unüberlegt beim Aussuchen der nächsten
Balkonbepflanzung oder neuen Tapete.
Schauen Sie doch zuerst einmal in den umliegenden Tierheimen vorbei...
Steinmarder kommen in ganz Deutschland vor. Die kleinen Räuber sind nicht wählerisch. Ihr Nahrungsspektrum erstreckt sich von Obst und Eiern über Kleintiere (Mäuse, Vögel) bis hin zu Küchenabfällen und auch Katzenfutter wird nicht verschmäht. Bezüglich ihres bevorzugten Lebensraums haben sich Steinmarder inzwischen sehr gut angepasst. Ursprünglich im Wald lebend, eroberten sie bald auch die Dörfer bis hin zu den Stadtrandzonen und haben sich inzwischen sogar in Großstadtzentren schon erfolgreich etabliert.
Steinmarder sind nachtaktiv, gehen also nachts auf Futtersuche und verschlafen den Tag in Ihrem Unterschlupf. Bevorzugte Schlafplätze sind Felsspalten oder Baumhöhlen, aber auch Holzstapel, Dachböden, Scheunen und Speicher sind begehrte Ruheplätze.
Steinmarder (Martes foina) Da Steinmarder ausgesprochen bewegungsfreudig sind und mehr als eine Rückzugsmöglichkeit nutzen, kann mitunter der Eindruck entstehen, eine ganze Mardersippe sei in der Region eingefallen. Dabei sind gerade Steinmarder sehr territorial und verteidigen ihr einmal erkämpftes Revier konsequent gegenüber gleichgeschlechtlichen Artgenossen. Erst wenn sie sich ein festes Revier erobert haben, wird die Familienplanung in Angriff genommen. Dabei ist die Jungenaufzucht allein "Frauensache". Im März bringt die Fähe zwei bis drei Junge zur Welt. Die Kleinen sind anfangs fast nackt und blind, erst im Alter von 5 Wochen öffnen sie die Augen. Kleine Steinmarder entwickeln sich sehr langsam, mit ca. 12-14 Wochen beginnen sie ihre Nestumgebung zu erkunden. Es dauert bis weit in den Herbst bis die Kleinen - zunächst gemeinsam mit der Mutter, dann auch ab und zu alleine - langsam selbstständig werden und sich auf die Suche nach einem eigenen Revier machen. Frühestens mit zwei Jahren werden die Jungen selbst geschlechtsreif.
Lärm auf dem DachbodenSteinmarder sind eigentlich sehr leise und unauffällige Tiere, Ausnahme: die Paarungszeit oder tollende Jungtiere. Hat sich also eine Marderdame in einem Dachboden häuslich eingerichtet, und ihren Nachwuchs bekommen, kann es dort mitunter nachts ziemlich laut hergehen. Was aber tun, wenn die wertvolle Nachtruhe durch solche ungewollten Untermieter empfindlich gestört wird?
Gleich vorweg - ein Allheilmittel gegen lästige Mitbewohner dieser Art gibt es nicht. Steinmarder sind ziemlich schwierig zu vertreiben, vor allem, wenn sie bereits Jungtiere aufziehen. Gelegentlich wurden allerdings schon Erfolge mit recht einfachen Mitteln erzielt, wie mit konsequenter Gegenbeschallung über ein laufendes Radio. Da Steinmarder nicht nur über ein empfindliches Gehör, sondern auch über einen sehr sensiblen Geruchssinn verfügen, hat in einigen Fällen auch schon das Auslegen von stark riechenden Toilettensteinen oder ähnlichem Abhilfe geschaffen. Nach anderen Berichten wurden mit Hundedecken oder Hundehaar bzw. terpentingetränkten Lumpen Steinmarder erfolgreich vertrieben.
Einfangen- die rechtliche GrundlagenNach dem Naturschutzgesetz ist es eigentlich verboten, Wildtiere zu fangen oder umzusiedeln. In gravierenden Fällen
von "Belästigung" sind aber (in Absprache mit der Naturschutzbehörde) Ausnahmen möglich.
Man kann beispielsweise gemeinsam mit dem Tierschutzverein versuchen, den unerwünschten Mitbewohner mit einer
Lebendfang-Falle einzufangen. Solche Fallen werden auch von unseren Tierschutzvereinen benutzt, um wildlebende
Katzen fangen und kastrieren zu können.
Steinmarder sind allerdings nicht einfach zu überlisten. Die Falle muss nachts aufgestellt werden, am besten auf
den üblicherweise vom Marder genutzten Zugängen zu seinem Versteck. Als Köder eignen sich Apfelreste oder Hühnereier.
Aber auch mit Katzenfutter, Backobst, Kirschen oder süße Weintrauben kann man Steinmarder anlocken. Bitte die Falle
unbedingt regelmäßig kontrollieren um dem Tier unnötigen Stress zu ersparen. Wenn der Marder erfolgreich gefangen
wurde, sollte er mindestens 20 km weit weggebracht werden - sonst kommt er wieder!
Und unbedingt aufpassen, dass nicht eventuell nur das Muttertier gefangen und von den Jungen getrennt wird ! !
Außerdem unterliegen Steinmarder dem Jagdrecht. Nur wer über die entsprechende Berechtigung und Sachkunde verfügt, ist befugt, den Tieren nachzustellen. Nach dem Bundesjagdgesetz dürfen Steinmarder vom 16. Oktober bis 28. Februar ( also außerhalb der "Schonzeit", wenn die Steinmarder ihre Jungen aufziehen) bejagt oder gefangen werden. Es sollte allerdings jedem, der bei seinem Marderproblem einen Jagdbeauftragten hinzuzieht, klar sein, dass dieser i.R. den Steinmarder nur fängt, um ihn anschließend zu töten. Eine für Tierfreunde unakzeptable Lösung.
Ist es gelungen den Hausgenossen zu vertreiben, sollte man unbedingt die Zugänge zu seinem Unterschlupf verschließen. Ansonsten ist mit Sicherheit bald ein Nachfolger da, der erfreut die leerstehende Marderbehausung übernimmt. Anhand der klaren Duft-Markierungen des Vorgängers wird das Versteck garantiert bald vom nächsten Steinmarder erkannt und übernommen.
WICHTIG!!!
Die Zugänge zum Mardernest nicht verschließen, wenn nicht garantiert ist, dass das Versteck wirklich verlassen ist!!
Versehentlich eingesperrte Jungetiere müssen sonst erbärmlich verhungern. Die Jungtiere brauchen ca. ein halbes Jahr
bis sie sich selbständig ernähren können und sind somit verhältnismäßig lange von ihrer Mutter abhängig.
Bitte also keinesfalls das Muttertier aussperren, dies würde den sicheren Tod für die kleinen Marder bedeuten.
Alle vom nächtlichen Lärm genervten Anwohner bitten wir deshalb für die Dauer der Jungenaufzucht um Toleranz und
Geduld. Geben sie der Marderfamilie noch etwas Zeit und damit den Kleinen eine reelle Chance, zu überleben !